• Abgeschlossene Berufsausbildung auf EU-DIPLOMNIVEAU (EQF5)
• Internationale Studienberechtigung FH / TU / UNI
• nach 3 Jahren Praxis: Standesbezeichnung Ingenieur/in (EQF6) möglich
• Entfall von Modulen der Unternehmer- bzw. der Baumeisterprüfung
HÖHERE ABTEILUNG BAUTECHNIK - HOCHBAU
• Abgeschlossene Berufsausbildung auf EU-DIPLOMNIVEAU (EQF5)
• Internationale Studienberechtigung FH / TU / UNI
• nach 3 Jahren Praxis: Standesbezeichnung Ingenieur/in (EQF6) möglich
• Entfall von Modulen der Unternehmer- bzw. der Baumeisterprüfung
KOLLEG U. AUFBAULEHRGANG ABTEILUNG BAUTECHNIK - HOCHBAU
• Abgeschlossene Berufsausbildung auf EU-DIPLOMNIVEAU (EQF5)
• Internationale Studienberechtigung FH / TU / UNI
• nach 3 Jahren Praxis: Standesbezeichnung Ingenieur/in (EQF6) möglich
• Entfall von Modulen der Unternehmer- bzw. der Baumeisterprüfung
FACHSCHULE BAUTECHNIK
• Abgeschlossene Berufsausbildung auf EU-DIPLOMNIVEAU (EQF4)
• Gleichwertig mit facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen
• Lehrabschluss Maurer
• Erleichtert den Zugang zur Meisterprüfung
Lebkuchenhaus 3AHBTT
Die SchülerInnen der 3.Klasse Bautechnik Hochbau setzen Ihre bautechnischen Fähigkeiten auch zu Weihnachten um und wünschen gemeinsam mit Ihrem Klassenvorstand Prof. Wawra und Abteilungsvorstand Grösel schöne Weihnachtsfeiertage 2017!